AGBs
SHK Bernhart
Stand: Oktober 2025
§ 1 – Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen
SHK Bernhart, Inhaber Waldemar Bernhart, Bamberger Straße 86, 96215 Lichtenfels,
und seinen Kunden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, SHK Bernhart stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 – Angebote und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde unser Angebot schriftlich oder mündlich annimmt oder wir mit der Ausführung der Arbeiten beginnen.
(3) Alle technischen Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
§ 3 – Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung oder dem erteilten Auftrag.
(2) Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(3) Sollten nach Auftragserteilung zusätzliche Arbeiten erforderlich werden, werden diese gesondert berechnet.
§ 4 – Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei größeren Aufträgen können angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangt werden.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§ 5 – Termine und Ausführung
(1) Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Materialengpässe, höhere Gewalt, Krankheit, Witterungseinflüsse) verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen.
(3) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Voraussetzungen (z. B. Zutritt zur Baustelle, vorbereitende Arbeiten) rechtzeitig erfüllt sind.
§ 6 – Abnahme
(1) Nach Fertigstellung wird eine gemeinsame Abnahme durchgeführt.
(2) Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellungsanzeige oder wird die Leistung in Gebrauch genommen, gilt sie als abgenommen.
§ 7 – Gewährleistung
(1) Für alle Arbeiten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz.
(4) Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen.
§ 8 – Haftung
(1) Wir haften nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, wird keine Haftung übernommen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 – Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Materialien und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
§ 10 – Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
§ 11 – Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Lichtenfels.
§ 12 – Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.